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Der schwere Weg zu etwas mehr Geschwindigkeit

Es klingt so einfach: "Der Wohnwagen ist ab Werk mit einer 100km/h Zulassung ausgestattet." - ganz so einfach ist es dann aber doch nicht.

Damit hat der Wohnwagen alle Voraussetzungen erfüllt: Anti-Schlinger-Kupplung, Bremse, hydraulische Stoßdämpfer und Reifen, die nicht älter als 6 Jahre und bis 120kh/m zugelassen sind.

Alle einigermaßen modernen Zugfahrzeuge sollten auch über ABS verfügen. 

Und warum dürfen wir dann nicht so schnell fahren? Unser Zugfahrzeug, ein Volkswagen Passat Variant GTE ist einfach zu leicht. Damit man auf deutschen Autobahnen schneller als 80km/h fahren darf muss die Leermasse das Zugfahrzeug (G) mindestens genau so gross wie die zulässige Gesamtmasse  (F2) des Wohwagens sein. 

Passat (G) = 1760kg
Paulette (F2) = 1800kg

Nun könnte man sagen: "o.k. - 40kg Unterschied, was soll da schon passieren?" - hier geht es aber nicht um ungefähr sondern um gesetzliche Regeln. Und wer Ärger mit den Stewards der Rennleitung vermeiden möchte, hält diese Regeln besser ein.

Da der Passat nicht ohne weiteres schwerer wird und es ein Leasing-Fahrzeug von Carstens Arbeitgeber ist, musste Paulette also leichter werden. Eigentlich nicht einmal das, nur die zulässige Gesamtmasse musste schrumpfen. Bei einem Leergewicht von (g) von 1302kg bleibt immer noch ausreichend Zuladung übrig, wenn die zGM auf 1750kg verringert wird.

Eine Lösung, verschiedene Preise

Da keine technische Änderung am Wohnwagen erforderlich ist, reicht es aus, die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugschein) zu berichtigen. Damit lässt sich die Änderung später jederzeit auch dieser rückgängig machen.

Natürlich kann man jetzt nicht einfach zur Zulassungsstelle gehen und sagen: "Bitte ändern Sie mal die Zahl unter F2." Dafür braucht es ein Gutachten einer zugelassenen Stelle. Da hat man die Auswahl zwischen TÜV, Dekra, KÜS oder jeder anderen Prüfanstalt, die solche Gutachten ausstellen darf.

Den TÜV hatte ich von vornherein ausgeschlossen und bei der Dekra angefragt. Dort wollte man 60,-- Euro für das Gutachten und noch einmal 60,-- Euro für das neue Typenschild. Den Wohnwagen müsse ich auch mitbringen, da das Typenschild vom Dekra Ingenieur angebracht werden müsse. Ah ja? Och nee!

Von der Zuglasterhöhung unseres Hyundai iX35 hatte ich noch Kontakt zu Herrn Mittelstraß, seines Zeichens Ingenieur beim KÜS und ein umgänglicher Mensch. Ihm habe ich die Fahrzeugpapiere von Zugfahrzeug und Wohnwagen gemailt und bei nächster Gelegenheit das Gutachten abgeholt. Kosten, inkl. Etikett mit neuer zGM für das Typebschild: 40,-- Euro.

Danach ging es noch mit allem zum Straßenverkehrsamt Mettmann. Die Ändeung der Papiere dort hat noch einmal 12,50 Euro gekostet.

Ab jetzt sehr ihr nur noch unsere Rücklicher.